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Die Pflicht Zur Berichterstattung

Rechenschaftsberichte der Parteien: Pflichten und Einblicke

Die Pflicht zur Berichterstattung

Seit dem 1. Januar 1984 besteht für den Präsidenten des Deutschen Bundestages die Pflicht, über die Rechenschaftsberichte der Parteien zu berichten (vgl. Rechenschaftsberichte 2020 von SPD, CDU, Grünen, AfD und CSU). Diese Unterrichtung wird von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vorgenommen.

Inhalt der Rechenschaftsberichte

Die Rechenschaftsberichte enthalten Informationen zu den Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben und Überschüssen oder Defiziten der Parteien. Sie geben auch Auskunft über Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen.

Beispiele

Im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands für das Jahr 2020 wurden Gesamteinnahmen in Höhe von 15,62 Millionen Euro verzeichnet. Davon stammten 1,56 Millionen Euro aus Zuwendungen natürlicher Personen, während die staatlichen Mittel einen erheblichen Teil ausmachten.



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